Keine neuen Kompetenzen für Verbraucherzentralen-Finanzmarktwächter

Kurz nachdem die internationale Krise am Finanzmarkt Deutschland erreicht hatte, überlegte man sich bei den deutschen Verbraucherzentralen, welchen Beitrag man selbst zum Schutze der Anleger leisten könne. Einer dieser Lösungsansätze war frühzeitig der so genannte „Finanzmarktwächter“. Die Institution soll Anleger, Trader und den ganz normalen Bankkunden besser gegen Falschberatung und daraus resultierende Verluste schützen. Ginge es nach dem Bundesverband der Verbraucherzentralen, müssten dem Finanzwächter-Modell der Verbraucherschützer deutlich größere Befugnisse als bisher zur Verfügung gestellt werden. Innerhalb der Unions-Fraktion aber will man von solchen Wünschen nichts wissen.

Verbraucherschützer kritisieren zu geringe Finanzspritze vom Staat

Gut sieben Millionen Euro hätten die Verbraucherzentralen gerne von der Regierung für die Durchsetzung ihrer Pläne pro Jahr. Der Bundeshaushalt für das Jahr 2014 jedoch sieht nur einen Zuschuss in Höhe von 2,5 Millionen vor als Förderung. Weiterhin sind staatliche Befugnisse für den „Wächter“ laut aktuellen Medienberichten für die Politik kein Thema. Hoheitliche Aufgaben, so heißt es in einer Stellungnahme der Fraktion würden dem Finanzmarktwächter auf keinen Fall zukommen in Zukunft. So werden die Verbraucherschützer nicht wie erhofft Zwang auf Behörden ausüben können, um von Banken und anderen Finanzdienstleistern Stellungnahmen zu vermeintlichem Fehlverhalten zu erzwingen.

Verbraucherzentralen müssen Behörden Bericht erstatten

Laut derzeitiger Berichterstattung will die Politik erreichen, dass die Verbraucherzentralen eigene Analysen der Marktlage und Beobachtungen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weitergeben. Die Initiative bleibt also wie gehabt eher ein Hinweisgeber für den Staat, auf den dieser aber nicht unbedingt reagieren muss. Antje Tillmann, ihres Zeichens finanzpolitische Sprecherin der Fraktion im Bund, sprach davon, dass ein klares Regelwert für die Kooperation und Kommunikation zwischen der Aufsichtsbehörde und dem Finanzmarktwächter obligatorisch sei. Eine große Bedeutung komme hierbei der Tatsache zu, dass ausschließlich erfahrene, mit der Finanzmaterie vertraute Mitarbeiter in die Analysemaßnahmen involviert seien.

Dennoch sieht beispielsweise Mechthild Heil, die Franktions-Verbraucherschutzbeauftragte, im Finanzmarktwächter der Zukunft ein wichtiges Instrument für die Kontrolle des deutschen Finanzmarktes – nicht zuletzt auf Basis der Beratungsarbeit der regionalen Verbraucherzentralen. Einzig Rückschlüsse politischer Natur müssten weiterhin Rechts- und Finanzexperten der jeweiligen Ministerien vorbehalten bleiben.

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