Profi-Wissen: Wie funktioniert die Deutsche Terminbörse?

Im Unterschied zu Präsenzbörsen werden Termingeschäfte an Computerbörsen nicht auf dem Parkett durch open outcry gehandelt. Vielmehr geben die Teilnehmer über Bildschirmterminals, die weltweit platziert sein können, ihre Aufträge oder Geld-/Brief-Kurse, englisch „Quotes“, ab. Die Händler an der im Januar 1990 eröffneten Deutschen Terminbörse (DTB), Frankfurt am Main, verfügen über Terminals, die über ein Telekommunikationsnetz mit dem Rechenzentrum der DTB verbunden sind. Hierzu zählen neben deutschen mittlerweile auch niederländische, schweizer, französische, finnische, britische und US-amerikanische Teilnehmer. Im Juni 1998 wurde die DTB in Eurex umbenannt. Denn der Terminmarkt von Deutscher Börse und Schweizer Börse gehört in Zukunft zusammen und trägt die einheitliche Bezeichnung. Eurex steht als Abkürzung für European Exchange. Die Händler können, unabhängig von ihrem jeweiligen Standort, Orders in das System eingeben, die vom Zentralrechner der DTB erfasst und, soweit dies möglich ist, sofort mit anderen Aufträgen zusammengeführt werden.

Clearing-Mitglieder an der DTB

Marktteilnehmer, die an der Deutschen Terminbörse handeln wollen, müssen eine Zulassung bei der DTB beantragen. Sie wird erteilt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Hierzu zählen etwa eine akzeptable Bonität, der Nachweis von Fachkenntnissen über Termingeschäfte oder angemessene technische Einrichtungen zur Abwicklung von Termingeschäften. Die Teilnehmer erlangen, je nachdem, welche Voraussetzungen sie erfüllen, den Status eines General-Clearing-Mitglieds (GCM), Direkt-Clearing-Mitglieds (DCM) oder Nicht-Clearing-Mitglieds (NCM).

GCM und DCM wird eine Clearing-Lizenz erteilt, die zur Abwicklung, Besicherung sowie geld- und stückemäßigen Regulierung, kurz Clearing, der an der Deutschen Terminbörse abgeschlossenen Geschäfte berechtigt. General-Clearing-Mitglieder haben die Befugnis zum Clearing eigener Geschäfte oder der Geschäfte ihrer Kunden, sie dürfen aber auch Geschäfte von Börsenteilnehmern ohne Clearing-Lizenz (Nicht-Clearing-Mitglieder) „clearen“. DCM sind hingegen nur zum Clearing eigener Geschäfte oder der Geschäfte ihrer Kunden berechtigt.

Nicht-Clearing-Mitglieder sind Börsenteilnehmer und können, genau wie GCM und DCM, an der Deutschen Terminbörse handeln. Geschäfte müssen jedoch über ein General-Clearing-Mitglied abgeschlossen werden. Wenn ein NCM einen Auftrag ins System eingibt, dann kommt ein Geschäft zwischen NCM und GCM sowie gleichzeitig ein entsprechendes Geschäft zwischen GCM und der Deutschen Terminbörse zustande. Neben Aufträgen (Orders) können auch sog. Quotes (Geld-/Brief-Kurse) eingegeben werden. Letztere dienen der Information anderer Akteure.

Das General-Clearing-Mitglied haftet quasi für das Nicht-Clearing-Mitglied, indem es Sicherheiten für das NCM hinterlegt, für die Erfüllung der Pflichten geradesteht. Zu den Nicht-Clearing-Mitgliedern zählen etwa Institute, die keine Banken im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) sind.

Da die GCM für die Transaktionen der Nicht-Clearing-Mitglieder Garantien übernehmen, werden sie bei der Auswahl strenge Maßstäbe anlegen und nur für Akteure mit einwandfreien Voraussetzungen haften. Der NCM-Status hat den Vorteil, dass sich nicht die Terminbörse um die Qualitätsüberprüfung kümmern muss, sondern diese Aufgabe von den Genaral Clearing Mitgliedern übernommen wird.

Margins

Jedes Clearing-Mitglied muss Sicherheitsleistungen (Margins), z.B. in Form von Wertpapieren oder Geld, für sämtliche an der DTB eingegangene Termingeschäfte hinterlegen. Die Deutsche Terminbörse schafft so ein „Kapitalpolster“, auf das zurückgegriffen werden kann, falls der Kontrahent seiner Erfüllungspflicht in der Zukunft nicht nachkommt. Sie verlangt von einem Clearing-Mitglied jedoch nicht separat für jedes einzelne Geschäft Margins, sondern fasst stattdessen jene Termingeschäfte zusammen, die in der Zukunft entgegengesetzte Wertentwicklungen erwarten lassen

Risk Based Margining

Übrig bleiben diejenigen Positionen, in diesem Zusammenhang „Spread-Positionen“ genannt, deren zukünftige Wertentwicklung nicht durch die Wertentwicklung anderer Termingeschäfte desselben Clearing-Mitglieds kompensiert werden und folglich Verlustgefahren bergen, die vom Börsenteilnehmer durch Margins unterlegt werden müssen. Diese Vorgehensweise heisst auch „Risk Based Margining“. Die Höhe der Sicherheitsleistungen bestimmt die DTB für jede Art von Termingeschäft, also Derivate auf Aktienindizes, fiktive Anleihen, täglich neu. Sie orientiert sich dabei an den historischen Wertverläufen, versucht aber auch, zukünftige Wertschwankungen zu antizipieren, und legt für einen Terminkontrakt umso höhere Sicherheitsleistungen fest, je größer die potentielle Verlustgefahr für eben diesen Kontrakt ist. Da sich die Einschätzung über die zukünftige Wertentwicklung von Tag zu Tag ändern kann, differieren auch die Sicherheitsleistungen im Zeitablauf.

Die DTB bewertet die Termingeschäfte eines jeden Clearing-Mitglieds täglich neu und ermittelt die von einem auf den anderen Börsentag aufgelaufenen Verluste, welche sodann mit den Margins des jeweiligen Teilnehmers verrechnet werden. Er muss weitere Sicherheitsleistungen, sog. „Nachschüsse“, stellen, wenn eine bestimmte Mindest-Margin unterschritten wird. Kommt der Börsenteilnehmer dieser Pflicht nicht nach, so kann die DTB die entsprechenden Positionen glattstellen. Clearing-Mitglieder, etwa Geschäftsbanken, die für Kunden Geschäfte an der DTB abschließen, müssen von ihren Kunden Margins fordern, die mindestens so hoch sind, wie die Sicherheitsleistungen des Clearing-Mitglieds selbst.

Die Deutsche Terminbörse kann Börsenteilnehmern auf Antrag eine Market-Maker-Lizenz für bestimmte Terminprodukte erteilen. Die Vergabe verpflichtet die Teilnehmer, für die jeweiligen Produkte verbindliche Quotes zu stellen, sodass die Liquidität, also die Möglichkeit, ein Termingeschäft stets abschließen und bestehende Geschäfte jederzeit auflösen zu können, gesteigert wird. Die DTB vergibt Market-Maker-Lizenzen nur für Optionen, nicht jedoch für unbedingte Termingeschäfte, die sog. Futures.

Trading-Phasen

Ein Börsentag an der DTB lässt sich in drei Phasen segmentieren, und zwar
(a) die Pre-Trading-Periode,
(b) die Handelszeit („Trading-Phase“), die wiederum in eine Pre-Opening-Phase und die eigentliche Handelszeit unterteilt werden kann, und
(c) die Post-Trading-Phase