Kommt 2017 die Entmündigung des Traders? Wie viel dürfen wir noch entscheiden?

Liebe Leserinnen, Liebe Leser,

in der letzten Woche besuchte ich ein Seminar in Frankfurt am Main, geleitet von einer renommierten deutschen Rechtsanwaltskanzlei für Kapitalmarktrecht. Der Inhalt handelte von gesetzlichen Neuerungen für Finanzunternehmen. Ein besonders interessanter Punkt, der gerade Trader in ganz Europa betrifft, ist MIFID 2.

Was ist MIFID?

Die Abkürzung steht für „Markets in Financial Instruments Directive“ und bedeutet laut Internetdefinition durch Wikipedia folgendes:

Als Grundlage für die Konzeption der MiFID kann man die Zielsetzung sehen, dass Anleger – sowohl private als auch organisierte – befähigt werden, leichter innerhalb der EU, aber auch über ihre Grenzen hinweg, zu investieren. Ebenfalls erleichtert werden Wertpapierdienstleistungen. Die Europäische Kommission versucht des Weiteren einen Wettbewerbsmarkt zu schaffen, der gleiche Bedingungen für alle europäischen Handelsplätze fördert. Diese Anstrengungen implizieren logischerweise jedoch auch Schutzmaßnahmen für Verbraucher genauso wie Anleger. Diese Aufgaben hat sich die EU-Kommission auf die Fahne geschrieben und scheint diesen Schutz auch sicherstellen zu wollen.

Soweit so gut, doch gibt der Nachfolger von MIFID nämlich MIFID 2 den nationalen Aufsichtsbehörden auch eine Reihe neuer Möglichkeiten in die Märkte einzugreifen. Ziel ist, dass Finanzkrisen wie 2008 verhindert werden sollen (böse Zungen behaupten, dass derartige Krisen auch problemlos mit den vorhandenen Mitteln der Aufsicht verhindert werden können, nur müssen Probleme auch vorab erkannt werden).

trading

Was ist nach MIFID 2 möglich?

MIFID 2 tritt ab 02. Januar 2017 in Kraft und beinhaltet unter anderem die Möglichkeit bestimmte Produkte zu verbieten. Dies darf im Übrigen der deutsche Gesetzgeber durch das Kleinanlegerschutzgesetz bereits seit 10. Juli diesen Jahres, da in Deutschland Teile von MIFID 2 bereits vorab umgesetzt werden.

Was bedeutet dies konkret?

Durch die Einführung von MIFID 2 und anderen Gesetzen, kann die Finanzaufsicht festlegen was Trader handeln dürfen und was nicht. So können und werden höchstwahrscheinlich früher oder später die Hebel für bestimmte Produkte beschränkt werden. In Polen gilt beispielsweise seit Anfang Juli 2015 eine Obergrenze für den Hebel bei CFDs und FX von 100. Ähnliches dürfte in Deutschland auch erfolgen.

Zudem kann die Finanzaufsicht auch Produkte im Vertrieb und dem Marketing einschränken. Ist beispielsweise laut Aufsicht ein bestimmtes Produkt nur für Akademiker geeignet, weil es komplex erscheint, dann darf es nicht an andere Anleger verkauft werden. Diese können so erfahren sein wie sie wollen.

Die Folgen?

Obwohl ich strengere Regulierung begrüße, wenn es der Sicherheit des Anlegers dient, sollte immer darauf geachtet werden, dass jeder Bürger seine finanziellen Entscheidungen selbst treffen kann. Natürlich muss man nicht mit einem Hebel von 400 handeln und die meisten Trader die ich kenne tun dies auch nicht, allerdings sollte jeder selbst entscheiden können was er macht. Immerhin dürfen wir Trader auch frei wählen, Kinder zeugen, Arbeit suchen wo wir wollen, warum sollte man dann gerade bei der Finanzanlage die Leute bevormunden?

Gerne höre ich Ihre Meinung, ob Sie die aktuellen gesetzlichen Vorgaben gut heißen oder ebenfalls als Bevormundung sehen unter www.facebook.com/qtrade.de

Ihr Sebastian Hell
Geschäftsführer QTrade
www.qtrade.de