Die Abgeltungssteuer – deutsche Broker erledigen die Arbeit

Es gibt unterschiedlichste Gründe, die einen deutschen Broker für Trader zur ersten Wahl machen. Ein deutschsprachiger Support, gute staatliche Regulierung und eine hohe Einlagensicherung sind mögliche Argumente. Darüber hinaus spricht seit 2009 noch ein weiterer Punkt für deutsche Anbieter. Im besagten Jahr führte die Bundesregierung die Abgeltungssteuer ein. Seit der gesetzlichen Umstellung sind in Deutschland ansässige Banken und Broker gezwungen, die Steuer für ihre Kunden dem Finanzamt zu melden und die Summen direkt abzuführen.

Trader mit Auslandskonten müssen selbst aktiv werden

Kunden ausländischer Institute müssen sich selbst um die Steuer-Meldungen im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften kümmern, denn nicht einmal eine EU-weite Regelung ist bisher in Sicht. Die Meldung der Erträge aus Kapitalgeschäften erfolgt über die normale Einkommensteuer, verursacht aber gerade für Laien, die sich mit Forex-Investments, CFD-Trading und ähnlichen Modellen etwas dazu verdienen möchten, einigen Aufwand. Bleibt die steuerliche Meldung an den Fiskus aus und kommt es zu einer Prüfung, können die rechtlichen Folgen durchaus dramatisch sein.

Abgeltungssteuer

Extra-Kosten über den Solidaritätszuschlag

Aus historischer Sicht ersetzte die Abgeltungssteuer die vormals fällige Spekulationssteuer. Der Unterschied zur früheren Spekulationsbesteuerung ist darin zu sehen, dass der Gesetzgeber bei der Abgeltungssteuer auf einen Pauschal-Steuersatz in Höhe von 25 Prozent setzt. Darüber hinaus wird der Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent) fällig, Kirchenmitglieder zahlen ergänzend die übliche Kirchensteuer. Vorher wurde der individuelle einkommensabhängige Steuersatz fällig, durch die neue Besteuerung legt der Fiskus einen einheitlichen Steuersatz zugrunde. Ärgerlich für Steuerzahler, die bisher weniger als 25 Prozent Steuern auf ihr steuerpflichtiges Einkommen abführen mussten, gut für Steuerzahler mit ansonsten höheren Steuersätzen.

Die Gewinne aus Spekulationsgewinnen sind hierzulande in voller Höhe steuerpflichtig. Jedoch gibt es eine wichtige Ausnahme: Wer beispielsweise Aktien oder andere Produkte aus der Zeit vor der Einführung der Abgeltungssteuer besitzt, arbeitet weiterhin mit der früheren Rechtsgrundlage. Abgezogen werden vom Ertrag Gebühren für den Kauf und weitere Transaktionskosten, die auch bei manchem Online-Broker erhoben werden.

Sparer-Pauschbetrag muss eigens beantragt werden

Zur Erinnerung: Werden Gelder auf Broker-und Banken-Konten oder Depots im Ausland verwahrt, müssen Steuerzahler selbst eine Meldung ans Finanzamt vornehmen . Abgezogen wird dabei der ebenfalls 2009 eingeführte so genannte Sparer-Pauschbetrag. Dieser liegt für Singles bei 801 Euro jährlich, für Verheiratete und ihnen rechtlich gleichgestellte Paare gilt ein Freibetrag in Höhe von 1.602 Euro. Diesen Freibetrag müssen Anleger allerdings erst beantragen. Zum Beispiel über den Freistellungsauftrag der Hausbank oder direkt beim Finanzamt über die so genannte „Nichtveranlagungsbescheinigung“. Oder man entscheidet sich direkt für einen deutschen Broker mit guten Konditionen, der die Abgeltungssteuer im Kundenauftrag abführt und sich um alles Wichtige kümmert.

Bildnachweis: Image ID: 444805 | © Thorben Wengert/PIXELIO | http://www.pixelio.de

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